
Seit Dienstag, 9. November, ist die Krankenhausampel bayernweit auf Rot: es gelten entsprechend folgende Maßnahmen:
Büchereibetrieb:
Der reguläre Bibliotheksbetrieb ist weiterhin mit der 3G- Zugangsbeschränkung möglich (der Zugang ist also auch mit einem Schnelltest möglich).
Statt der medizinischen Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.
Infos aus dem Sankt Michaelsbund:
Was heißt 3G?
Ab einer Inzidenz von > 35 im Lankreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der jeweilige Nachweis ist zu kontrollieren. Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang.Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 h alt sein dürfen, sowie PCR-Tests, die höchstens 48 h alt sein dürfen, und unter Aufsicht vorgenommene Schnelltests
Von der 3G-Regel ausgenommen sind
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Schüler, die wegen der regelmäßigen Schultests als getestet gelten. Das gilt nach Meldung des Bayerischen Bibliotheksverbands auch während der Ferien.