geimpft - genesen - getestet
Das bayerische Kabinett hat in der Sitzung vom 15. Februar Lockerungen für den Büchereibeitrieb beschlossen. Und so freuen wir uns sehr auf euren Besuch - bitte zeigt die Nachweise unserern Mitarbeiterinnen vor.
Beim Besuch in unserer Bibliothek wird wieder auf die sog. 3G Regel umgestellt. Zugang darfwieder geimpften, genesenen und getesteten Personen gewährt werden. Der jeweilige Nachweis wird beim Eintritt in die Büchereiräumlichkeiten kontrolliert.
- Als geimpft gelten Personen mit der nötigen Anzahl an Einzelimpfungen (momentan: 2), wobei die letzte davon mindestens 14 Tage zurück liegen muss.
- Als Testnachweis gelten PCR-Tests (48 h), zertifizierte Antigentests (24 h) und unter Aufsicht vorgenommene Schnelltests. Schüler gelten als gestestet. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.
- Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein, darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Maskenpflicht
Im Innenraum muss FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.