Rechtzeitig vorsorgen

Jeder Mensch kann durch die Fol­gen eines Unfalls, einer Krank­heit oder alters­be­dingt sei­ne per­sön­li­che Hand­lungs- und Ent­schei­dungs­fä­hig­keit ver­lie­ren. Kei­ner möch­te dann auf eine recht­li­che Betreu­ung ange­wie­sen sein, die ohne Vor­sor­ge im Not­fall durch das Amts­ge­richt ange­ord­net wer­den kann.

Daher soll­te man recht­zei­tig - egal in wel­chem Alter ! - sei­ne per­sön­li­chen Wün­sche for­mu­lie­ren und fest­le­gen, wer die­se Inter­es­sen ver­tre­ten soll.  

Infor­ma­tio­nen zu die­sem wich­ti­gen The­ma gibt es

Unse­re Refe­ren­tin: Susan­ne Daum, Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
vom Betreu­ungs­ver­ein des Sozi­al­dienst kath. Frau­en Kro­nach e.V.

Der Ein­tritt ist frei 
Eine Anmel­dung ist nicht erfor­der­lich


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